Scheidung & Wiederheirat - Altes Testament
Ehebruch
Gott befahl seinem Volk: "Du sollst nicht ehebrechen" (Ex 20,14) (Vgl. Lev 18,20; Dt 5,18). Jesus verwies auf dieses Gebot in Mt 5,27. Übertretung dieses Gebotes wurde mit dem Tode bestraft (Lev 20,10; Dt 22,22). Das Ziel der Todesstrafe war offensichtlich "das Böse aus Israel auszurotten". Die "Androhung" der Todesstrafe bei Ehebruch hat ganz bestimmt abschreckend gewirkt. Wie wir nachfolgend sehen werden, war Ehebruch im AT kein Scheidungsgrund. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass nicht alle Sexualverbrechen nach mosaischem Gesetz mit dem Tod bestraft wurden (Dt 22,13-29).
Scheidung
Niemand weiss, wann Scheidung Einzug gefunden hat in der von Sünde und Gottlosigkeit geprägten Menschengeschichte. Scheidung wurde schliesslich auch unter den Juden praktiziert. Diese Tatsache wird im AT wiederholt erwähnt (Lev 21,7.14; 22,13; Num 30,9-10; Dt 22,19; Jes 50,1; Jer 3,1; Hes 44,22). Unter allen AT-Schriftstellen betreffs Scheidung nimmt aber Dt 24,1-4 einen einzigartigen Platz ein, weil sie, wie keine andere Stelle im AT, eine besondere Gesetzgebung in der Scheidungsfrage enthält und ist damit der wichtigste AT-Text bezüglich Scheidung und Wiederheirat. Dies führt uns nun zum ersten "gestatteten" Scheidungsgrund im AT, nämlich der "sexuellen Unvereinbarkeit".
Erster Scheidungsgrund: Sexuelle Unvereinbarkeit | Dt 24,1-4
"Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet und es geschieht, dass sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Anstössiges an ihr gefunden hat und er ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat, 2 und sie ist aus seinem Haus gezogen und ist hingegangen und ⟨die Frau⟩ eines anderen Mannes geworden, 3 ⟨wenn dann⟩ auch der andere Mann sie gehasst und ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat, 4 ⟨dann⟩ kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, seine Frau zu sein, nachdem sie unrein gemacht worden ist. Denn ein Gräuel ist das vor dem HERRN. Und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, nicht zur Sünde verführen." (Dt 24,1-4)
Dieser Text kann in fünf "Wenn, dann" eingeteilt werden:
1. Wenn ein Mann eine Frau "nimmt" und sie heiratet. Das Wort "nimmt" betont, dass der Mann entschlossen ist, die gesamte Verantwortung der Ehe zu akzeptieren und zu übernehmen. Das hebräische Wort für "heiraten" ist nicht das normale hebräische Wort für "heiraten", sondern das Wort, das "herrschen" oder "beherrschen" bedeutet. Das Wort unterstreicht, dass der Mann bereit ist, die Verantwortung der Autorität und der Führung in der Ehebeziehung zu übernehmen.
2. Wenn die Frau keine Gunst findet in den Augen des Mannes, weil er etwas "Anstössiges" an ihr gefunden hat, darf er sie mittels eines Scheidebriefes entlassen. Nach der Heirat kommt es zu einer Unzufriedenheit seitens des Mannes. Egal wie sehr sie sich bemüht, sie findet keine Gunst in seinen Augen. Der Grund, der hier im Text gebraucht wird ist "etwas Anstössiges". Das hebr. Wort "erwath davar" bedeutet "Blösse" oder "Nacktheit einer Sache" und hat eine gewisse sexuelle Konnotation (Beiklang, Andeutung). Aus irgendwelchen sexuellen Gründen ist sie dem Ehemann gegenüber anstössig.
Es hat in diesem Fall kein Ehebruch stattgefunden. Im AT war Ehebruch kein Grund für eine Scheidung, sondern ein Grund für eine Hinrichtung durch Steinigung (Lev 20,10). Nach der Steinigung des Ehebrechers und der Ehebrecherin, sind die betrogenen Partner, wenn auch zum Teil unfreiwillig, zu Witwer und Witwe geworden und somit frei für eine Wiederheirat.
John Murray argumentiert in sechs Punkten, dass "erwath davar" sich nicht auf Ehebruch bezieht:
"1. Wie wir schon gesehen haben, verlangt der Pentateuch die Todesstrafe für Ehebruch (Lev 20,10; Dt 22,22). Man kann daraus schliessen, dass die Bestimmung von Dt 24,1-4 nicht im Falle von nachgewiesenem Ehebruch von Seiten der Frau angewendet werden konnte. Sie und ihr schuldiger Partner wurden beide getötet.
2. Es könnte aber argumentiert werden, dass das Scheidungsgesetz im Falle von nicht-nachgewiesenem Ehebruch, aber bei erhärtetem Verdacht, galt. Num 5,11-31 hat mit einem solchen Fall zu tun. Derselbe Abschnitt behandelt gleichzeitig auch den Fall eines Mannes, der einen unbegründeten Eifersuchtsverdacht gegenüber seiner Frau hat. Aber in beiden Fällen lässt das dort verordnete Ritual keine Möglichkeit zur Scheidung offen. Das Scheidungsgesetz von Dt 24,1-4 kann deshalb auch nicht im Falle von vermutetem Ehebruch, ob nun der Verdacht gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist, angewendet werden.
3. Dt 22,13-21 erwähnt den Fall eines Mannes, der gegen seine neuverheiratete Frau die Beschuldigung der Unreinheit vorbringt. Wenn die Anklage durch das Vorzeigen des Zeichens ihrer Jungfräulichkeit durch Vater und Mutter des Mädchens widerlegt wurde, dann durfte der Mann sie nicht entlassen -"er soll sie als Frau behalten und darf sie sein Leben lang nicht entlassen" (V 19). Wenn das Zeichen ihrer Jungfräulichkeit nicht gefunden wurde, wurde sie zu Tode gesteinigt (V 21). Also müssen wir festhalten, dass die Bestimmung von Dt 24,1-4 sich auch nicht auf einen solchen Fall beziehen kann.
4. In Dt 22,23-24 finden wir die Bestimmungen im Falle von Unzucht einer verlobten Jungfrau mit einem Mann. In diesem Fall wurden beide, die verlobte Jungfrau und der Mann, der mit ihr schlief, zu Tode gesteinigt.
5. Dt 22,25-27 à Im Falle einer verlobten Jungfrau, die vergewaltigt wurde, wird dargelegt, dass nur der Mann getötet und die Jungfrau schuldlos gelten soll.
6. Wenn ein Mann mit einer nichtverlobten Jungfrau schlief (Dt 22,28-29), musste der Mann dieses Mädchen heiraten und durfte sie sein ganzes Leben lang nicht entlassen.
Wir sehen also, dass das Gesetz in Bezug auf die sexuelle Unreinheit alle möglichen Fälle vorsieht. Aber in keinem der oben genannten Fälle kommt der "erwath davar" vor. In keinem dieser Fälle ist das Rechtsmittel das der Scheidung. In keinem dieser Fälle können die Vorschriften von Dt 24,1-4 Anwendung finden. Wir müssen daher zu dem Schluss kommen, dass es keine Beweise dafür gibt, dass "erwath davar" sich auf Ehebruch oder auf eine Handlung der sexuellen Unreinheit bezieht. Die Beweise sprechen sogar überwiegend gegen eine solche Auslegung."
3. Wenn der Mann sich von der Frau scheiden lassen wollte, musste er ein bestimmtes rechtliches Verfahren befolgen. Hierzu musste der Mann einen Scheidebrief verfassen. Diese Scheidungsurkunde war ein rechtliches Dokument, welches aus zwei Gründen eingeführt wurde: 1Zum einen schützte es die Frau vor einer Anklage wegen Ehebruchs. Denn wenn sie eine anderen Mann heiratet wollte, hatte sie einen schriftlichen Beleg, dass sie legitimiert ist für eine Wiederheirat. So war der Scheidebrief ein schützendes Instrument in Bezug auf den Ruf der Frau und ihr Wohlergehen, besonders im Fall einer Wiederheirat. Wer immer seine Frau entliess, hatte einen Scheidebrief auszustellen, um zu bestätigen, dass sie nicht wegen ehebrecherischem Verhalten geschieden wurde, sondern aufgrund eines untergeordneten Vorwandes.
2Diese Scheidungsurkunde sollte sie einerseits vor dem Vorwurf des Ehebruchs schützen und andererseits sollte sie verhindern, dass der Ehemann übereilt, leichtsinnig oder aus dem Effekt heraus handelte. Er musste sich die Zeit nehmen, einen Scheidebrief zu verfassen.
Hier müssen wir zudem festhalten, dass gemäss mosaischem Gesetz, eine Scheidung nur für den Ehemann möglich ist. Eine Frau kann sich nicht von ihrem Ehemann scheiden. Das mosaische Gesetz eröffnete keine Möglichkeit, dass eine Frau sich von ihrem Mann scheiden lassen konnte. Es gibt zwei verschiedene hebräische Wörter für Scheidung, und beide bringen zum Ausdruck, dass die Scheidung ein Vorrecht des Mannes war.
Die Scheidung war also das alleinige Vorrecht des Ehemannes. Er aber musste ein rechtlich verbindliches Dreipunkteverfahren einhalten: 1Er muss eigenhändig die Scheidungsurkunde ausstellen 2Er muss ihn der Frau eigenhändig in die Hand geben 3Er muss sicherstellen, dass sie das Haus verlassen hat. Alle drei Punkte mussten eingehalten werden, damit die Scheidung rechtens ist.
4. Für das vierte "Wenn, dann" (V 2-3), werden zwei Begriffe verwendet die aufzeigen, dass nach einer rechtmässigen Scheidung, eine rechtmässige Wiederheirat möglich ist (mit allen von Gott verheissenen Segnungen). Wenn eine Scheidung stattfindet, kann die Frau wieder heiraten, da sie nicht als Ehebrecherin gilt, wenn sie eine zweite Ehe eingeht. Zwei Begriffe: 1"eines anderen Mannes Frau" 2"ihr erster Mann".
5. Das fünfte "Wenn, dann" (V 3-4) bezieht sich auf die Trennung von Ehemann und Ehefrau in einer zweiten Ehe. Diese Trennung kann einerseits erfolgen durch die Rechtsform des Scheidebriefes (Dreipunkte-Rechtsverfahren), oder durch den Tod des zweiten Ehemannes. Hier wird festgehalten, dass sie nicht zum ersten Ehemann zurückkehren kann. Eine Versöhnung zu diesem Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Sie hat nun zwei Möglichkeiten: Sie kann sich entweder mit ihrem zweiten Ehemann versöhnen, falls er noch lebt, oder sie darf einen dritten Ehemann heiraten.
Fazit aufgrund Dt 24,1-4
Beachten wir, dass Scheidung weder gefördert, noch jemals "befohlen" wird. Es ist nicht Gott, der Scheidung einführte, oder anordnete, sondern bestehende sündige Praxis wurde gewissermassen toleriert und entsprechend geregelt. Der in diesem Text geregelte Scheidungsgrund ist eine "sexuelle Unvereinbarkeit". Auch wenn hier diese Scheidungs-Option dem Ehemann gegeben ist, so sollte doch jede Möglichkeit der Versöhnung zuerst ausgeschöpft werden.
Jer 3,1-11
Gott bestätigt das mosaische Scheidungsgesetz aus Dt 24,1-4.
Besondere Anweisungen für die Priester (Leviten)
Das mosaische Gesetz enthält auch einige Sondergesetze bezüglich Priester:
"Eine Hure und eine Entehrte sollen sie nicht ⟨zur Frau⟩ nehmen, und eine von ihrem Mann verstossene Frau sollen sie nicht nehmen; denn heilig ist er seinem Gott. … Eine Witwe und eine Verstossene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen (Stamm Levi) soll er zur Frau nehmen." (Lev 21,7.14)
Ein Priester durfte unter keinen Umständen eine "Witwe oder eine Verstossene oder eine Entehrte, oder eine Hure" heiraten. Was bei den anderen elf Stämmen toleriert wurde, ist für die Priesterschaft, bzw. den Stamm Levi nicht erlaubt. Eine levitische Frau, die entweder Witwe oder Geschieden ist, kann von einem Leviten, bzw. Priester geheiratet werden (Vgl. Lev 22,13).
Zweiter Scheidungsgrund: Religiöse Unvereinbarkeit | Esra 9-10, Neh 13,23-31
Später im AT lesen wir von einem zweiten Scheidungsgrund, der sich grundsätzlich auf zwei Textstellen stützt. Esra 9-10; Neh 13,23-31
Der zweite legitime AT-Grund für eine Scheidung ist die religiöse Unvereinbarkeit. Die Situation ist die, dass etliche Juden, welche aus der babylonischen Gefangenschaft ins Land ihrer Väter zurückgekehrt waren, sich mit ausländischen Frauen verheiratet haben und mit diesen auch Kinder zeugten. Nämlich mit "den Kanaanitern, den Hetitern, den Perisitern, den Jebusitern, den Ammonitern, den Moabitern, den Ägyptern und den Amoritern." Aufgrund dieser "Vermischung" war die unabdingbare Ehevoraussetzung der "Einheit des Glaubens" nicht mehr gegeben. Als Folge fielen viele jüdische Familien in den Götzendienst, indem sie den Göttern der ausländischen Frauen hinterher hurten, was einem geistlichen Ehebruch gleichkam. Ursprünglich war es genau diese geistliche Unreinheit, bzw. geistliche Hurerei, die zum Verlust des Landes (Scheidung) geführt hatte, und ganz Israel weg in babylonische Gefangenschaft geführt wurde. Es drohte eine Wiederholung der Ereignisse! D.h. Sünde des Volkes führt unweigerlich zum Gericht Gottes!
Wegen dieser religiösen Unvereinbarkeit befahl Gott Esra und Nehemia, dass alle Männer, sich von ihren heidnischen Frauen scheiden lassen sollen. Diese Frauen hatten den Gott Israels nicht angenommen, sondern haben Götzendienst (geistliche Hurerei) in die jüdischen Häuser hineingebracht. Dies ist der zweite Scheidungsgrund im AT - religiöse Unvereinbarkeit.
Gottes Haltung gegenüber unrechtmässiger Scheidung
(Untenstehende Texte aus dem OLOC Kommentar von Michael. Zur Übersetzung siehe dort die Fussnote)
"Denn wer hasst, wer entlässt, spricht der HERR, der Gott Israels, der bedeckt mit Gewalttat sein Gewand, spricht der HERR der Heerscharen. So hütet euch in eurem Geist, dass ihr nicht treulos handelt!" (Mal 2,16)
Nun zeigte sich, auf welche Weise die jüdischen Männer ihren Ehefrauen gegenüber treulos waren: "Denn wer hasst, wer entlässt", womit es sich um Scheidungen handelte. Dazu sagte "der HERR, der Gott Israels", dass derjenige "bedeckt mit Gewalttat sein Gewand". Anders ausgedrückt: Wer seine Frau hasst und sich von ihr scheidet, der macht sein Verbrechen öffentlich bekannt. Bedenken wir, dass die ganze Botschaft Maleachis ein Rückruf zum mosaischen Gesetz war (3,22), dann bewegte sich die vorliegende Aussage auch im entsprechenden Rahmen. Gerhard Maier beobachtete zu Recht:
"Wichtig ist der doppelte Bezug auf Dt 24,1-4. Denn sowohl "hassen" als auch "entlassen" sind dort typische Worte. Wir haben also geradezu einen authentischen, von Gott selbst gegebenen Kommentar zu Dt 24,1-4 vor uns!" (Wuppertaler Studienbibel Prophet Maleachi, S. 162)
Im Laufe der Jahrhunderte wurde dieses Gesetz in Dt 24,1-4 immer öfters dazu missbraucht, sich aus jedem erdenkbaren Grund scheiden zu dürfen (Vgl. Mt 19,3) und zur Zeit Maleachis war die Scheidungsrate bereits astronomisch hoch (Neh 13,23-28). Daher stand der Prophet nun auf und wies darauf hin, dass seine Frau zu hassen (d.h. weniger liebt, vgl. Gen 29,31.33; Mt 10,37; Lk 14,26) alleine nicht ausreicht für eine rechtmässige Scheidung. Nein, die sexuelle Unvereinbarkeit (das Anstössige in Dt 24,1) muss ebenfalls vorhanden sein, ansonsten ist es ein Gesetzesbruch und damit ein (öffentliches) Verbrechen. Wer scheidet sich denn schon auf Grund eines schwindenden Verliebtheitsgefühls? Wer scheidet sich schon so leichtfertig und kurzsichtig? Niemand, der ein wenig Verstand hat! Daher noch einmal dieser wichtige Apell: "So hütet euch in eurem Geist (Verstand), dass ihr nicht treulos handelt!" oder wie es in den Sprüchen heisst: "mit allem, was du erworben hast, erwirb Verstand." (Spr 4,7b).
Abschlussstatement: In Maleachi 2,16 sagte der HERR nicht, dass er Scheidung hasst, sehr wohl aber, dass er unrechtmässige Scheidung hasst.
Handhabung von Ehebruch / Scheidung zur Zeit Jesu
Wie schon dargelegt, wurde die Ehe unter dem mosaischen Gesetz ursprünglich so "heilig" gehalten, dass alle Ehebrecher sterben mussten. Der Grund der Todesstrafe war "das Böse aus Israel auszurotten" (Dt 22,22). Einige Zeit nach Mose (und vor der Zeit von Josef) müssen Juden die Todesstrafe für Ehebruch abgeschafft und durch Scheidung ersetzt haben. Diese Praxis wird von der rabbinischen Schule von Shammai widerspiegelt, welche Scheidung bei Ehebruch erlaubte. Ein biblischer Beweis dieser Entwicklung scheint in Mt 1,18-25 zu sein. Als Josef entdeckte, dass Maria schwanger war, muss er angenommen haben, dass sie ihm gegenüber untreu gewesen war, und so plante er, sie per Scheidebrief zu entlassen. Eine solche Sünde (auch während der Verlobungszeit) wäre zur Zeit Mose mit dem Tod bestraft worden (Dt 22,23-24). Aber in der Zwischenzeit wurde die Steinigung durch die Scheidung ersetzt. Währenddem Josef über dies nachdachte, erschien ihm der Engel des Herrn in einem Traum (Mt 1,20). Und so heiratete er Maria auf Anweisung des Engels. Josefs Überlegung, Maria zu entlassen, scheint zu beweisen, dass im Falle von Ehebruch und Unzucht bei verlobten oder verheirateten Menschen die Steinigung weitgehend durch die Scheidung ersetzt worden war.
Zusammenfassung
Vier grundsätzliche (zeitlose) Prinzipien:
- Ehe ist ein von Gott geschaffenes Konzept
- Scheidung hingegen ist ein vom Menschen eingeführtes Konzept (Folge des Sündenfalls)
- Scheidung wird nie empfohlen, sondern nur toleriert, bzw. geregelt. Ausnahme: Religiöse Unvereinbarkeit im AT (Esr 10,11)
- Gott hasst unrechtmässige Scheidung (Vgl. Mal 2,16)
Zwei Gründe für eine Scheidung:
1. Sexuelle Unvereinbarkeit - Dt 24,1-4 / Num 30 / Jer 3,1-11
Ehebruch war kein Scheidungsgrund, sondern ein Grund für die Hinrichtung durch Steinigung (Vgl. Lev 20,10 / Dt 22,22)
2. Religiöse Unvereinbarkeit - Esra 9 + 10 / Neh 13,23-31
Hinweis: In der NT-Lehre werden diese beiden Scheidungsgründe aufgehoben, und zwei neue Scheidungsgründe eingesetzt.
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