Scheidung & Wiederheirat - Neues Testament
Was lehrt das NT über Ehescheidung und Wiederheirat?
Mt 5,31-32 (Lk 16,18)
"Es ist aber gesagt: Wer seine Frau entlassen will, gebe ihr einen Scheidebrief. 32 Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlassen wird, außer aufgrund von Hurerei, macht, dass mit ihr Ehebruch begangen wird; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch." (Mt 5,31-32)
Dies ist die erste Stelle im NT, die sich mit der Frage der Ehescheidung befasst. In diesem Kapitel der "Bergpredigt" finden wir sechsmal die Formel: "Ihr habt gehört, dass gesagt ist … Ich aber sage euch." Damit macht Jesus klar, dass er nicht nur gekommen ist, das mosaische Gesetz zu erfüllen (Mt 5,17), sondern ein neues Gesetz einzuführen, nämlich das Gesetz des Christus (Gal 6,2).
In V 31 zitiert Jesus Dt 24,1. Wie schon erwähnt, wird in Dt 24,1-4 der erste AT-Scheidungsgrund dargelegt, nämlich sexuelle Unvereinbarkeit. Doch hier in V 32 hebt Jesus Christus diesen Scheidungsgrund auf und nennt einen neuen Scheidungsgrund, nämlich "Hurerei". Im Falle von Verheirateten bedeutet es Ehebruch. Das Wort "Hurerei od. Unzucht" (griech. Porneia) meint im Allgemeinen: Unmoral, einschliesslich Ehebruch, vorehelichen Sex, Homosexualität, Inzest und Sex mit Tieren. In diesem Zusammenhang hebt Jesus die Todesstrafe für Ehebruch auf, aber nennt Ehebruch neu als Scheidungsgrund.
Die Betonung in Mt 5,31-32 liegt darauf, dass der Ehemann seine Frau aus keinem anderen Grund entlassen kann, ausser wegen Ehebruch. Nur Ehebruch rechtfertig eine Scheidung! Diese Exklusivität aber macht deutlich, dass Scheidung aus irgendeinem anderen Grund offenkundig Sünde ist. Zwei Tatsachen sind also offensichtlich:
a) Jesus hebt die mosaische Strafe für Ehebruch auf und rechtfertigt Scheidung bei Ehebruch
b) Jesus hebt gewisse tolerierte Scheidungspraxen auf
In Vers 32b legt Jesus weiter dar: "Jeder, der seine Frau entlassen wird, ausser aufgrund von Hurerei, macht, dass mit ihr Ehebruch begangen wird; und wer eine Entlassene heiratet, begeht (fortwährenden) Ehebruch."
Wenn die Scheidung aus unbiblischen Gründen geschieht, ist eine Wiederheirat nicht möglich. Sollte eine der beiden Geschiedenen sich wiederverheiraten begibt er/sie sich in eine (fortwährende/anhaltende) ehebrecherische Situation, und der/die andere Geschiedene ist frei für eine Wiederheirat.
Anmerkung zum Wort Ehebruch: Der deutsche Ausdruck "Ehebruch" der für Hurerei/Unzucht gebraucht wird, verleitet zu dem Gedanken, dass die Ehe zerbrochen sei. Dies aber entspricht nicht der biblischen Aussage! Es geht um Hurerei/Unzucht, d.h. um eine körperliche sexuelle Handlung mit einer Drittperson, die die Ehe in seinen Grundfesten erschüttert und den Ehebund aufs tiefste verletzt und dies kann in eine Ehescheidung münden, muss aber nicht. Trotz "Ehebruch" bleibt eine Ehe "reparierbar"!
Mt 19,3-9 (Mk 10,3-12)
"Und Pharisäer kamen zu ihm, versuchten ihn und sprachen: Ist es ⟨einem⟩ Mann erlaubt, aus jeder ⟨beliebigen⟩ Ursache seine Frau zu entlassen? 4 Er aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen, dass der, welcher sie schuf, sie von Anfang an ⟨als⟩ Mann und Frau schuf 5 und sprach: »Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und es werden die zwei ein Fleisch sein « – 6 sodass sie nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch? Was nun Gott zusammengefügt hat, soll ⟨der⟩ Mensch nicht scheiden. 7 Sie sagen zu ihm: Warum hat denn Mose geboten, einen Scheidebrief zu geben und zu entlassen? 8 Er spricht zu ihnen: Mose hat wegen eurer Herzenshärtigkeit euch gestattet, eure Frauen zu entlassen; von Anfang an aber ist es nicht so gewesen. 9 Ich sage euch aber, dass, wer immer seine Frau entlässt, außer wegen Hurerei, und eine andere heiratet, Ehebruch begeht; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch. 10 Seine Jünger sagen zu ihm: Wenn die Sache des Mannes mit der Frau so steht, so ist es nicht ratsam zu heiraten. 11 Er aber sprach zu ihnen: Nicht alle fassen dieses Wort, sondern die, denen es gegeben ist; 12 denn es gibt Verschnittene, die von Mutterleib so geboren sind; und es gibt Verschnittene, die von den Menschen verschnitten worden sind; und es gibt Verschnittene, die sich selbst verschnitten haben um des Reiches der Himmel willen. Wer es fassen kann, der fasse es." (Mt 19,3-12)
Der vollständigste Bericht über Scheidung, ist in Mt 19,3-12 zu finden. In diesem Text werden die Aussagen von Jesus Christus in Bezug auf Scheidung durch direkte Fragen seitens der Pharisäer ausgelöst: "Ist es ⟨einem⟩ Mann erlaubt, aus jeder ⟨beliebigen⟩ Ursache seine Frau zu entlassen?" (V 3) Diese Frage wurde mit der Absicht gestellt, Jesus zu verleiten in der Frage Stellung zu nehmen, in welcher die rabbinischen Ansichten auseinandergingen (Hillel und Shammai). Die Antwort Jesu ist charakteristisch. Er beruft sich auf die Schrift und die ursprüngliche Einsetzung der Ehe.
Arnold G. Fruchtenbaum kommentiert Mt 19,3-12 wie folgt:
"Hinsichtlich der Frage von Scheidung und Wiederheirat gab es bei den Pharisäern zwei Denkrichtungen: die Schule von Shammai und die Schule von Hillel. Das Thema war die richtige Auslegung von Dt 24,1, wo Scheidung aufgrund von "erwat davar" gewährt wurde, was "eine Angelegenheit von Unreinheit" bedeutet.
Hillel entschied sich für eine sehr liberale Auslegung des Scheidungsrechts, nach der ein Ehemann seine Frau theoretisch aus jedem Grund entlassen konnte, einschliesslich des Verderbens seiner Mahlzeit durch zu langes Kochen oder Versalzen. Shammai hingegen vertrat die sehr enge Auffassung, dass Unzucht der einzige Grund für eine Scheidung war.
Die Pharisäer legten Jeschua das Thema dar, als Er Galiläa verliess und nahe an die Grenze von Judäa kam. Er war immer noch auf der Ostseite des Jordan, in dem damals als Peräa bekannten Gebiet. Die Menschenmengen folgten Ihm (Mt 19,2). Dieses war der Hintergrund für die Begegnung mit den Pharisäern (Mt 19,3; Mk 10,2). Als die religiösen Leiter die Gesetzmässigkeit von Scheidung hinterfragten, suchten sie nicht aufrichtig nach einer Antwort. Sie wollten vielmehr Jeschua versuchen. Wenn man den Bericht liest, muss man sich fragen, wie die Streitfrage als Versuchung dienen konnte, denn wie auch immer Jeschua antwortete, gab es wenigstens eine pharisäische Richtung, die Seine Position unterstützen würde. Die Antwort liegt in der Tatsache, dass sich Jeschua zu dem Zeitpunkt in Peräa unter der Jurisdiktion von Herodes Antipas aufhielt, derselben Person, welche die Enthauptung von Johannes dem Täufer befohlen hatte wegen seines Predigens gegen die illegale Scheidung von Herodias und ihrer Wiederheirat mit Antipas. Die Pharisäer stellten Jeschua die Frage, während Er in Antipas Gebiet war, in der Hoffnung, dass Seine Antwort Herodias kränken würde, so dass ihr Ehemann mit Jeschua das tun würde, was er mit Johannes getan hatte. Es sollte bemerkt werden, dass die Art und Weise, wie sie die Frage zur Scheidung stellten, Hillels Lehrmeinung wiedergab."
Jeschuas Antwort enthielt fünf Punkte. (zwei an die Pharisäer, drei an die Jünger)
1. Erstens war Gottes ursprüngliche Absicht und Sein Ideal für die Ehe, dass sie dauerhaft sei (Mt 19,4-6). Die Pharisäer stellten eine Folgefrage: "Warum hat denn Mose geboten, einen Scheidebrief zu geben und zu entlassen? (Mt 19,7)
2. Worauf Jeschua Seinen zweiten Punkt machte: Mose hat Scheidung nicht befohlen. Er erlaubte sie nur wegen ihrer Herzenshärtigkeit (Mt 19,8; Mk 10,4-6). Das biblische Ideal ist immer Vergebung, Wiederherstellung und Wiedervereinigung.
3. Jeschua verkündete diese beiden Erklärungen öffentlich, aber privat gab Er Seinen Jüngern drei zusätzliche Lektionen, als sie um Klärung baten.
1. Als Jeschua Seinen dritten Punkt äusserte, wandte Er sich gegen die Einseitigkeit des jüdischen Scheidungsgesetzes, welches stipulierte, dass Ehebruch nur gegen den Ehemann, nicht gegen die Frau begangen werden konnte. Wenn also eine verheiratete Frau eine Affäre hat, begeht sie gegen ihren Ehemann Ehebruch. Wenn ein Mann Beziehungen mit einer verheirateten Frau hat, begeht auch er gegen ihren Ehemann Ehebruch. Jeschua erklärte, dass Ehebruch für beide gilt. Matthäus, der sein Evangelium für Juden schrieb, erwähnte nur das Entlassen einer Ehefrau (Mt 19,9), weil eine Ehefrau unter dem jüdischen Gesetz niemals ihren Ehemann entlassen konnte. Sogar heute noch können sich Frauen in Israel nicht legal scheiden lassen. Das Gesetz, welches dort Familienangelegenheiten regelt, ist religiöses, nicht ziviles Recht. Markus, der sein Evangelium den Römern widmete, die eine beiderseitige Scheidung zuliessen, erwähnte beide Optionen (Mk 10,11-12).
2. In Seinem vierten Punkt identifizierte Jeschua Unzucht als die einzige Basis für eine Scheidung (Mt 19,9). Der Ausdruck "Unzucht" beschreibt im Allgemeinen Unmoral, einschliesslich Ehebruch, vorehelichen Sex, Homosexualität, Inzest und Sex mit Tieren. Unter dem mosaischen Gesetz war Ehebruch kein Scheidungsgrund, weil eine des Ehebruchs schuldige Person zu Tode gesteinigt wurde. Dadurch wurde der betrogene Ehepartner Witwer oder Witwe und war frei, sich wieder zu verheiraten.
Das Alte Testament beinhaltet zwei weitere Scheidungsgründe
1. Der erste war sexuelle Unvereinbarkeit (Dt 24,1-3)
2. Der zweite war religiöse Unvereinbarkeit (Esra 10,10-11; Neh 13,30)
Dem Ehemann einer Heidin, die heidnische Götter verehrte, wurde sogar befohlen, sich von ihr scheiden zu lassen. In beiden Fällen hob die Scheidung die Ehe automatisch auf und erlaubte eine Wiederheirat. Das heisst, dass die Betroffenen nach einer von der Heiligen Schrift sanktionierten Scheidung immer erneut heiraten konnten. Das NT setzte diese beiden alttestamentlichen Scheidungsgründe ausser Kraft. Sexuelle Unvereinbarkeit wird von Jeschua in diesem Teil der Evangelien (Mt 19,1-12; Mk 10,1-12) widerrufen, und religiöse Unvereinbarkeit wird in 1Kor7,12-13 widerrufen, wo Paulus lehrt, dass ein Gläubiger sich nicht von seinem Partner scheiden lassen kann, weil er oder sie ein Ungläubiger ist. Gleichzeitig erlaubt das NT zwei neue Scheidungsgründe:
1. Der erste ist Unzucht, was in den oben angegebenen Versen erörtert wird.
2. Der zweite tritt ein, wenn zwei Ungläubige heiraten und einer von ihnen während der Ehe gläubig wird (1Kor 7,12-16). Wenn der ungläubige Ehepartner sich aus diesem Grund scheiden lassen will, soll der Gläubige, so belehrt Paulus ihn, nicht dagegen ankämpfen, sondern die Scheidung zulassen. Das Prinzip der Wiederheirat bleibt dasselbe: Eine gültige, biblische Scheidung erlaubt eine Wiederheirat.
Während Ehebruch in den Evangelien die einzige von Gott gegebene Basis für eine Scheidung ist, wird die Scheidung nicht geboten, sondern ist lediglich erlaubt. Das biblische Ideal war immer Vergebung und Versöhnung und wird es immer sein. Jeschua war in dieser Sache auf der Seite der Schule von Shammai und gegen die Schule von Hillel, wenngleich aus diesen Versen nicht ersichtlich ist, ob der unschuldige Teil bei einer Scheidung wiederheiraten darf. Der schuldige Teil darf eindeutig nicht wiederheiraten, aber Jeschua schwieg über den unschuldigen Teil, was zur Folge hatte, dass die Gemeinde zwei verschiedene Ansichten über dieses Thema entwickelte. Manche weiten das Verbot auf beide Teile aus und glauben nicht an Wiederheirat - weder für den Schuldigen noch für den Unschuldigen. Andere beschränken das Verbot auf den schuldigen Teil, aber erlauben dem Unschuldigen wieder zu heiraten. So oder so ist die Basis für eine Scheidung und Wiederheirat beschränkt, und eine gültige, biblische Scheidung erlaubt automatisch eine Wiederheirat.
Die Jünger reagierten auf Jeschuas enge Interpretation des Scheidungsrechts, indem sie sagten: Wenn die Sache des Mannes mit der Frau so steht, so ist es nicht ratsam zu heiraten (Mt 19,10). Mit anderen Worten, wenn sie sich nicht aus jedem beliebigen Grund scheiden lassen konnten, dann war es wohl besser, gar nicht zu heiraten.
3. Diese Antwort beweist vor allen Dingen eine niedrige Einschätzung der Ehe, und sie führte zu Jeschuas fünftem Punkt: Nicht alle fassen dieses Wort, sondern die, denen es gegeben ist (Mt 19,11). Eine der neunzehn Gaben des Heiligen Geistes ist die Gabe der Ehelosigkeit (1Kor 7,1-7). Nur jene, denen es gegeben ist, sollten diese Möglichkeit wählen. Während die Ehe die Norm ist, wäre es durchaus ideal, unverheiratet zu bleiben, weil das den Leuten erlauben würde, ihre ganze Zeit dem Werk des Herrn zu widmen. Eine verheiratete Person kann das nicht.
Jeschua fuhr fort zu sagen, dass es drei Kategorien von Eunuchen gibt: Denn es gibt Verschnittene, die von Mutterleib so geboren sind; und es gibt Verschnittene, die von den Menschen verschnitten worden sind; und es gibt Verschnittene, die sich selbst verschnitten haben um des Reiches der Himmel willen. Wer es fassen kann, der fasse es (Mt 19,12). Es gibt Menschen, die wegen eines Geburtsfehlers Eunuchen geworden sind, andere wurden kastriert, und wieder andere machen sich freiwillig zu Eunuchen, indem sie sich selbst verschnitten haben um des Reiches der Himmel willen. Diese haben die Gabe der Ehelosigkeit und entscheiden sich um des Reiches der Himmel willen, ehelos zu bleiben. Die Gabe der Ehelosigkeit ist für diese Menschen eine freie Wahl: Wer es fassen kann, der fasse es (Mt 19,12b)."
Mk 10,2-12 (Vgl. Lk 16,18)
"Und es traten Pharisäer zu ⟨ihm⟩ und fragten ihn, um ihn zu versuchen: Ist es einem Mann erlaubt, ⟨seine⟩ Frau zu entlassen? 3 Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Was hat euch Mose geboten? 4 Sie aber sagten: Mose hat gestattet, einen Scheidebrief zu schreiben und zu entlassen. 5 Jesus aber sprach zu ihnen: Wegen eurer Herzenshärtigkeit hat er euch dieses Gebot geschrieben; 6 von Anfang der Schöpfung an aber hat er sie ⟨als⟩ Mann und Frau geschaffen. 7 »Darum wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen, 8 und die zwei werden ein Fleisch sein «; daher sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. 9 Was nun Gott zusammengefügt hat, soll ⟨der⟩ Mensch nicht scheiden. 10 Und im Hause befragten ihn die Jünger deswegen noch einmal. 11 Und er spricht zu ihnen: Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch gegen sie. 12 Und wenn sie ihren Mann entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch." (Mk 10,2-12)
Im Zusammenhang mit diesem Text, sollen zwei Eigenheiten erwähnt werden:
1. Arnold G. Fruchtenbaum kommentiert:
"Matthäus, der sein Evangelium für Juden schrieb, erwähnte nur das Entlassen einer Ehefrau (Mt 19,9), weil eine Ehefrau unter dem jüdischen Gesetz niemals ihren Ehemann entlassen konnte. Sogar heute noch können sich Frauen in Israel nicht legal scheiden lassen. Das Gesetz, welches dort Familienangelegenheiten regelt, ist religiöses, nicht ziviles Recht. Markus, der sein Evangelium den Römern widmete, die eine beiderseitige Scheidung zuliessen, erwähnte beide Optionen (Mk 10,11-12)."
2. Eine zweite und wichtige Eigenheit der Mk 10,2-12 Textes ist die Auslassung der "Ausnahmeklausel" in Mk 10,11. Dasselbe gilt für Lk 16,18. In beiden Evangelien (Markus und Lukas) gibt es keine Ausnahme der Regel "Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch.", während dem in Matthäus die eine Ausnahme "ausser wegen "Hurerei" (Unzucht)" (Mt 5,32; 19,9) gegeben ist.
Um diesen vermeintlichen Widerspruch aufzulösen, müssen wir festhalten, dass der Lehre des Herrn Jesus in Mt 19,3-9 als auch in Mk 10,2-12, die Aufhebung der mosaischen Scheidungs-Erlaubnis von Dt 24,1-4 zugrunde liegt. Die Texte in Mk 10,11 und Lk 16,18 betonen primär die Aufhebung der mosaischen Bestimmung und auch die Matthäus-Texte stimmen mit dieser Betonung vollends überein. Matthäus gibt uns lediglich zusätzliche Information in Bezug auf die Lehre Jesu (im Falle von Ehebruch) indem er einräumt, dass ein Mann seine Frau wegen Ehebruch entlassen kann.
Obwohl die Synoptiker viele identische oder ähnliche Texte enthalten, so muss festgehalten werden, dass es in den Synoptikern oft zu unterschiedlichen Betonungen, bzw. Ergänzungen oder Weglassungen kommt. Darum sollten diese vermeintlichen Widersprüche den Leser nicht weiter verwundern! Oft sind diese unterschiedlichen Formulierungen in den Synoptikern darauf zurück zu führen, weil die jeweiligen Evangeliums-Autoren ihr Evangelium an unterschiedliche Adressaten richteten. Matthäus schrieb an die Juden, Markus und Lukas hingegen an die Nationen.
Die Lehre des Paulus | Röm 7,1-4 und 1Kor 7,10-16
Röm 7,1-4
"Oder wisst ihr nicht, Brüder – denn ich rede zu denen, die das Gesetz kennen –, dass das Gesetz über den Menschen herrscht, solange er lebt? 2 Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes. 3 So wird sie nun, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei vom Gesetz, sodass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird. 4 So seid auch ihr, meine Brüder, dem Gesetz getötet worden durch den Leib des Christus, um eines anderen zu werden, des aus den Toten Auferweckten, damit wir Gott Frucht bringen." (Röm 7,1-4)
Dieser Abschnitt und die ihm zugrundeliegenden Prinzipien wurden oft dafür gebraucht, um zu beweisen, dass die Ehe unauflöslich ist und dass nicht einmal im Falle von Ehebruch die Ehe aufgelöst werden darf. Allerdings beschäftigt sich Paulus hier nicht eigentlich mit der Frage von Ehe und Scheidung, wie er es in 1Kor 7,10-16 tut. Das Thema, welches Paulus hier behandelt, ist eine Ausweitung dessen, was er in Röm 6,14 ausgedrückt hat, nämlich, dass Sünde keine Macht über den Gläubigen hat, weil er nicht mehr unter dem mosaischen Gesetz, sondern unter der Gnade, d.h. unter dem Gesetz Christi lebt.
In diesem Zusammenhang gebraucht Paulus das Ehegesetz als Illustration. Der Tod des Ehemannes "befreit" die Ehefrau vom Gesetz ihres Mannes, und ist nicht mehr länger "gebunden". Gleicherweise befreit der Tod Christi den Gläubigen von den Banden des mosaischen Gesetzes, welches am Kreuz von Golgotha sein Ende gefunden hat. Der Hauptpunkt dieses Vergleichs ist also der, dass die Ehefrau vom Ehegesetz durch den Tod des Ehemannes befreit ist. Als Witwe ist es ihr nun erlaubt, einen anderen Mann zu heiraten. Und die Lehre, welche hier illustriert wird, ist die, dass der Gläubige (Juden wie Heiden, vgl. Apg 10,11), durch den Tod Christi vom mosaischen Gesetz befreit worden ist. Als "Witwer" kann sich nun jeder Gläubige geistlich mit einem andern Ehemann vermählen – nämlich mit dem auferstandenen Christus (V 4).
Um dies zu illustrieren, braucht Paulus das grundlegende Gesetz der Ehe, wie es von Gott in Gen 2,23-24 gegeben wurde (ohne Scheidung miteinzubeziehen). Es ist durchaus verständlich, dass Paulus keine der beiden Ausnahmebestimmungen (weder diejenige von Christus in Mt 5,32 und 19,9 noch ''seine eigene" in 1Kor 7,15) anführt, denn dies wäre für den Zweck der Illustration nicht passend gewesen. Deshalb darf man nicht den Fehler begehen, dieser Illustration mehr Bedeutung zuzumessen, als ihr logischerweise in ihrem Kontext zusteht.
1Kor 7,10-16
Grundsätzliches
Im zweiten Teil des ersten Korintherbriefes (Kp 7-16), beantwortet Paulus Fragen der Gemeinde. Die Fragen haben die Korinther in Form eines Briefes dem Paulus zukommen lassen. Die Herausforderung für den Ausleger ist, dass wir zwar die Antworten haben, die Fragestellung aber uns nicht überliefert worden ist. So sind wir "gezwungen" die Fragen auf Grund der paulinischen Antwort zu rekonstruieren.
In Kapitel 7 finden wir Antworten von Paulus auf die Fragen der Korinther bezüglich Ehe, Sexualität und Ehelosigkeit. Wichtig: Paulus geht hier spezifisch auf die Fragen der Korinther ein, gibt aber keine gesamtheitliche Abhandlung der Ehethematik! Um ein vollständiges biblisches Bild von Sexualität, Ehe und Ehelosigkeit zu erhalten, müssen zwingend weitere biblische Aussagen hinzugenommen werden!
Eine der Fragen der Korinther war: "Ist eine Scheidung der Ehe möglich?" In 7,10-16 finden wir die Antwort des Paulus auf diese Frage. Paulus unterscheidet zwei Gruppen. In den Versen 10-11 wendet sich Paulus an zwei gläubige Ehepartner, die sich mit Scheidung befassen (Gruppe 1). In den Versen 12-16 wendet er sich an jene Christen, die mit ungläubigen Partnern verheiratet sind und sich mit Scheidung befassen (Gruppe 2).
Paulus betont die Verbindlichkeit und die eigentliche Unauflösbarkeit der Ehe. Die Ehe ist eine göttliche Institution, die nebst dem Segen der Partnerschaft, gleichzeitig aber auch dazu dient, sexuelle Unreinheit unter den Christen zu verhindern (die Korinther lebten in einer sündigen Umgebung, wo schändliche Scheidungspraktiken sowie Unzucht alltäglich waren).
Die eheliche Pflicht (Ehebruch-Prophylaxe)
"Aber wegen der Unzucht [Porneia = Ehebruch] habe jeder seine eigene Frau, und jede habe ihren eigenen Mann. 3 Der Mann leiste der Frau die ⟨eheliche⟩ Pflicht, ebenso aber auch die Frau dem Mann. 4 Die Frau verfügt nicht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; ebenso aber verfügt auch der Mann nicht über seinen eigenen Leib, sondern die Frau. 5 Entzieht [beraubt] euch einander nicht, es sei denn nach Übereinkunft eine Zeit lang, damit ihr euch dem Gebet widmet und dann wieder zusammen seid, damit der Satan euch nicht versucht, weil ihr euch nicht enthalten könnt." (1Kor 7,2-5)
Paulus nimmt die Eheleute eindringlich in die Pflicht, alles Notwendige zu tun, um einen Ehebruch zu verhindern. Beiden Eheleuten wird in diesem Text ihre gemeinsame Verantwortung zur Ehebruch-Prophylaxe unmissverständlich dargelegt. Wer sich dem Ehepartner entzieht, trägt nicht wenig Mitschuld an einem allfälligen Ehebruch, denn er/sie bricht das Gebot Christi: "Der Mann leiste der Frau die ⟨eheliche⟩ Pflicht, ebenso aber auch die Frau dem Mann. … Entzieht euch einander nicht". Paulus meint damit: "Wenn ihr euch einander entzieht schafft ihr selber eine Grundlage für Ehebruch."
Paulus nennt eine Ausnahmeklausel um die "eheliche Pflicht" eine Zeit lang auszusetzen: "Es sei denn nach Übereinkunft eine Zeit lang, damit ihr euch dem Gebet widmet und dann wieder zusammen seid." (V 5b) D.h., sexuelle Enthaltsamkeit ist nur möglich, wenn beide damit einverstanden sind, und auch nur für eine gemeinsam vereinbarte Zeit. Der einzige Grund, der für diese Enthaltsamkeit legitimiert, ist, um sich dem "Gebet zu widmen". Es muss aber angefügt werden, dass es Gründe gibt, dass Sexualität in einer Ehe nicht mehr, oder nur noch beschränkt, möglich ist. Z.B. aufgrund physischer oder psychischer Krankheit, Unfall, Alter, usw.. Aufgrund solcher Umstände trifft die Eheleute keine Schuld, und der "gesunde" Teil ist angewiesen, in dieser unfreiwilligen Enthaltsamkeit treu und rein zu bleiben.
Paulus betont in aussergewöhnlicher Art und Weise, dass sich die Eheleute der "ehelichen Pflicht" nicht entziehen dürfen (ausser den obig genannten Gründen)! Gottes Wort nennt die Sexualität in der Ehe als wesentlicher Faktor, nicht in Unzucht zu fallen. Ohne Sex, der in die Ehe gehört, wächst die Gefahr, "⟨vor Verlangen⟩ zu brennen" (1Kor 7,9). Wer sich dem anderen Ehepartner, sei es Mann oder Frau, aus "nicht-legitimierten" Gründen entzieht, ist unverantwortlich und lieblos und lädt erhebliche Schuld auf sich. Es gibt immer Gründe, warum sich ein Eheteil der Sexualität entzieht, doch in Extremfällen könnte diese Unterlassung einen Scheidungsgrund darstellen, um neu zu heiraten, um Ehebruch (Unzucht) zu vermeiden.
Gruppe 1: Verheiratete Gläubige | 7,10-11
Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht vom Mann scheiden lässt 11 – wenn sie aber doch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann – und dass ein Mann seine Frau nicht entlässt." (7,10-11)
Paulus bestätigt mit Nachdruck, dass der Herr gebietet, dass Mann und Frau sich nicht scheiden lassen dürfen. Es gilt der Grundsatz der Schöpfungsordnung ("von Anfang an so gewesen" – Mt 19,8b), dass eine Ehe lebenslang sein soll, d.h. bis der Tod scheidet. Scheidung und Entlassung sind nicht vorgesehen. Und wer doch geschieden ist, soll entweder unverheiratet bleiben oder sich wieder versöhnen und die Ehe wiederherstellen. Wer also aus einem anderen Grund geschieden ist, ausser aufgrund der Matthäus-Ausnahmeklausel des Ehebruchs (Unzucht) muss unverheiratet bleiben, oder sich wieder mit dem Ehepartner versöhnen.
Bei einer Scheidung ohne biblisch legitimierte Grundlage, d.h. aufgrund der Matthäus-Ausnahmeklausel des Ehebruchs, oder in Extremfällen dem sich Entziehen der ehelichen Pflicht, dürfen Geschiedene sich nicht wiederverheiraten, d.h. sie müssen "unverheiratet" bleiben (oder sich versöhnen).
Sollte aber einer der beiden Geschiedenen sich darüber hinwegsetzen und trotzdem wieder heiraten, so tritt die Matthäus-Ausnahmeklausel (Ehebruch) in Kraft, und der bis anhin unverheiratet gebliebene Teil ist nun frei für eine Wiederheirat. Der schuldige Teil hingegen ist durch die nicht-legitimierte Wiederheirat in einen fortwährenden Ehebruch eingetreten. Wer also ursprünglich durch einen Ehebruch eine Scheidung ausgelöst hat, kann unmöglich mit einer neuen Ehe "belohnt" werden. Sonst müsste man nur Ehebruch begehen, um das Band der Ehe loszuwerden!
Gruppe 2: Gemischte Ehen | 7,12-16
"Den Übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht. 13 Und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, und der willigt ein, bei ihr zu wohnen, entlasse den Mann nicht. 14 Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch den Bruder geheiligt; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. 15 Wenn aber der Ungläubige sich scheidet, so scheide er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen ⟨Fällen⟩ nicht gebunden; zum Frieden hat uns Gott doch berufen. 16 Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten wirst?" (7,12-16)
Nun wendet sich Paulus an die zweite Gruppe. Er beginnt damit, dass er sagt: "Den Übrigen aber sage ich, nicht der Herr". Mit dieser Aussage meint Paulus, dass er sich nun zu einem Thema äussert, über das der Herr Jesus nicht gesprochen hat. Dies im Gegensatz zur Situation der ersten Gruppe, wo der Herr sich verschiedentlich geäussert hat. Diese Formulierung zeigt auf, dass dem Paulus die Lehre des Herrn Jesus in Bezug auf Scheidung und Wiederheirat, wie sie in den Evangelien aufgeschrieben wurden, bekannt gewesen waren. In diesem Text regelt Paulus den Fall, wenn zwei ungläubige Menschen heiraten und einer davon später zum Glauben findet und der Ungläubige Teil die Ehe auflösen will.
Wie schon ausgeführt, ist es eine primäre Pflicht der christlichen Eheleute, Scheidung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern. Zu diesen Mitteln gehören das Innewohnen des Hl. Geistes, das Wort Gottes, das Gebet, die Gemeinde, die gemeinsame Grundlage der Erlösung, usw.. Ungleich schwieriger ist es aber bei gemischten Ehen die Scheidung zu verhindern, da eine gemeinsame Glaubensgrundlage vollends fehlt.
An dieser Stelle sei vermerkt, dass in diesem Text dargelegt wird, dass der zweite AT-Scheidungsgrund der "religiösen Unverträglichkeit" im NT aufgelöst worden ist. Die Anweisungen an den gläubigen Teil der Ehe sind entsprechend klar:
1. Der gläubige Teil darf sich nicht vom ungläubigen Teil scheiden lassen. Dem Gläubigen wird sogar gesagt, dass er trotz religiöser Unverträglichkeit, alles zu unternehmen hat, damit eine Ehe funktionieren kann. "Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten wirst?" (V 16)
2. Wenn aber der ungläubige Teil eine Scheidung will, so ist der gläubige Teil angewiesen, der Scheidung ohne wenn und aber zuzustimmen. Denn "zum Frieden hat uns Gott doch berufen." V 15b)
3. Unter den geschilderten Voraussetzungen ist "der Bruder oder die Schwester nicht gebunden" und sie haben trotz Scheidung nicht gesündigt. Diese Umstände der ungewollten und nicht gesuchten Scheidung legitimieren den gläubigen Teil zu einer Wiederheirat.
Zusammenfassung
Die zwei AT-Scheidungsgründe werden aufgehoben und zwei neue festgelegt.
1. Ehebruch (Unzucht) - Mt 5,31-32 / Mt 19,1-12
Schliesst allgemeine Unmoral, Ehebruch, vorehelichen Sex, Homosexualität, Inzest und Sex mit Tieren mit ein. (Im NT ist Ehebruch kein Grund mehr für die Todesstrafe durch Steinigung.)
2. Verheiratete Gläubige - 1Kor 7,10-11
Paulus legt dar, dass der Herr gebietet, dass Mann und Frau sich nicht scheiden lassen dürfen. Ist es aber trotzdem, ohne biblisch legitimierte Grundlage (d.h. aufgrund der Matthäus-Ausnahmeklausel des Ehebruchs), zu einer Scheidung gekommen, dürfen Geschiedene sich nicht wiederverheiraten, d.h. sie müssen "unverheiratet" bleiben, oder sich versöhnen.
3. Gemischte Ehen - 1Kor 7,12-16
Wenn der Ungläubige die Ehe scheiden will, muss der gläubige Partner ihn gehen lassen, er darf sich nicht weigern, sich scheiden zu lassen. Der gläubige Partner ist dann nicht mehr gebunden, d.h. der Ehebund ist aufgehoben. Der gläubige Partner ist dann völlig frei von der ehelichen Verbindung und kann wieder heiraten.
Vier Gründe für eine biblisch legitimierte Wiederheirat im NT:
1. Tod des Ehepartners
2. Wenn die Scheidung aufgrund von Ehebruch (Porneia) erfolgt ist
3. Wenn die Scheidung erfolgt ist, weil der ungläubige Partner die Verbindung auflösen wollte
4. Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Erlösung ein Single ist. Dies unabhängig davon, wie oft sie in der Vergangenheit verheiratet war und sich scheiden liess. In der Erlösung sind alle Sünden der Vergangenheit (des alten Lebens) vergeben (gewaschen durch des Lammes Blut). Er/sie ist eine ganz neue Schöpfung (2Kor 5,17). Von diesem Zeitpunkt an ist er/sie frei, wieder zu heiraten
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
1. Gott hat den Menschen als Mann und Frau geschaffen und die Ehe zwischen den beiden eingesetzt. Die menschliche Sexualität findet ihre Erfüllung allein innerhalb der Ehe. Die Ehe ist eine permanente und exklusive Gemeinschaft. Aufgrund der Schöpfungsordnung Gottes ist die Ehe gesegnet und entspricht Gottes Plan und Ideal.
2. Die mosaische Scheidungs-Gesetzgebung wurde im NT durch das Gesetz Christi aufgehoben. Darum muss beachtet werden, dass die NT Scheidungs- und Wiederheirats-Lehre nicht auf der mosaischen Gesetzgebung (Dt 24,1-4) aufgebaut werden kann.
3. Faustregel: Nur Christen, die legitim geschieden sind, können auch wieder heiraten! D.h., eine biblisch legitimierte Scheidung erlaubte/erlaubt eine rechtmässige Wiederverheiratung mit allen entsprechenden Verheissungen und Segnungen Gottes. Dies sowohl unter dem Gesetz (AT) als auch unter der Gnade (NT). Voraussetzung dazu ist, dass die Wiederheirat im Herrn geschehen soll, d.h. dass der Ehepartner gläubig sein muss (Vgl. 1Kor 7,39)!
4. Das NT schreibt die Ehescheidung nirgends vor. Die Scheidung ist immer nur eine Option! Das Ideal ist immer Vergebung und Versöhnung.
5. Gottes ursprüngliche Idee für die Ehe ist, dass diese (dreifache) Einheit (Gott + Mensch + Mensch) einen lebenslangen Bund bildet.
6. Es ist Teil des Auftrages Gottes für die Gemeinde, mit allen von Gott zur Verfügung gestellten Mitteln, d.h. mit Lehre, Gebet und Seelsorge, den Zerbruch christlicher Ehen zu verhindern.
7. Aufgrund der Komplexität von Scheidung und Wiederheirat in Lehre und Praxis, muss eine NT-Leiterschaft sämtliche relevanten Umstände in einem Urteilsprozess mit einbeziehen! D.h., dass jede Situation einzeln und individuell seelsorgerlich untersucht und entsprechend beurteilt werden muss, damit die jeweilig zutreffende biblische Wahrheit angewendet werden kann. Es muss eine individuelle Zuordnung der relevanten biblischen Aussagen erfolgen.
8. Nebst der Beurteilung aufgrund der biblischen Wahrheit, sind zusätzlich zwei Aspekte im Speziellen zu beachten. In Jak 1,5 lesen wir: "Wenn aber jemand von euch Weisheit mangelt, so bitte er Gott, der allen willig gibt und keine Vorwürfe macht, und sie wird ihm gegeben werden." Auch wenn diese Bibelstelle im Besonderen "Weisheit in Bezug auf Versuchungen (Prüfungen)" meint, haben wir biblischen Grund genug, um diese Aussage in jeder Situation des Glaubens anzuwenden, somit auch im Zusammenhang mit der individuellen Beurteilung von Scheidung und Wiederheirat.
1. Eine Gemeinde-Leiterschaft ist angehalten, den Weg der Weisheit zu gehen! Der Weg der Weisheit wendet die biblischen Normen und Wahrheiten situativ an.
2. Das Gebet aufgrund des "Mangels an Weisheit" bedeutet, Gott, der allen willig gibt, Raum zu geben, durch den Hl. Geist eine situationsbedingte "Fülle an Weisheit" zu geben.
9. Ein Ehebund (unter Christen, bzw. mind. ein Ehepartner ist gläubig) bleibt solange in Kraft, bis die Ehepartner weltlich-rechtlich (durch ein weltliches Gericht) und biblisch-rechtlich (durch eine Gemeindeleiterschaft) als geschieden erklärt worden sind. Sollte eines der beiden "Gerichtsurteile" fehlen, oder es ist keine legitime biblisch-rechtliche Scheidungsgrundlage vorhanden, ist eine Scheidung nicht rechtens (legitim).
Verwendete Quellen:
- Audio-Teaching von Dr. Arnold G. Fruchtenbaum: "Divorce and remarriage"
- "Das Leben des Messias" von Dr. Arnold G. Fruchtenbaum
- Semesterarbeit von Ruedi Mösch: "Scheidung und Wiederheirat"
- Buch von John Murray: "Divorce"
- Zur Person John Murray: Professor John Murray (1898-1975) war schon zu Lebzeiten als einer der führenden reformierten Theologen in der englischsprachigen Welt anerkannt. Den grössten Teil seiner Karriere verbrachte er als Dozent für Systematische Theologie am Westminster Theological Seminary in Philadelphia.
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